sanitaetsdienst-header.jpg Foto: F. Weingardt / DRK e.V.

Sie befinden sich hier:

  1. Was wir tun
  2. Schutz und Rettung
  3. Der Sanitäts-Dienst

Der Sanitäts-Dienst bei Veranstaltungen

Es gibt sehr viele Einsatz-Bereiche für den Sanitäts-Dienst.
Konzerte oder Fußball-Spiele.
Oder Straßen-Feste und andere Veranstaltungen.
In solchen Situationen kommen sehr viele Menschen zusammen.
Da kann es immer zu einem kleinen oder großen Not-Fall kommen.
Zum Beispiel wenn jemand ein Problem mit dem Kreis-Lauf bekommt.
Oder jemand stürzt und verletzt sich.

Sanitätsdienst bei Veranstaltungen bei Ihrem Kreisverband vor Ort

  • Was ist ein Sanitätswachdienst?

    Der Sanitätswachdienst ist ein Teil der Notfallvorsorge im Rahmen von geplanten Veranstaltungen. Hierbei werden die Veranstaltungen durch unsere Mitarbeiter begleitet und abgesichert.

  • Wie läuft ein Sanitätswachdienst ab?

    Der Ablauf eines Sanitätswachdienstes gliedert sich in drei Phasen:

    1. Kontakt- und Planungsphase

    Jede Veranstaltung birgt ihr eigenes Gefahrenpotential. Dieses wird von unseren Experten mit Hilfe des modifizierten Maurer-Algorithmus berechnet und in Absprache mit dem Veranstalter werden

    • Anzahl und Qualifikation der Helfer (Sanitätshelfer / Rettungssanitäter / Rettungsassistenten / Ärzte / Notärzte)
    • Art und Zahl der Rettungsmittel (Krankentransportwagen / Rettungswagen / Notarztzubringer / Logistikfahrzeuge)
    • sowie Anzahl, Beschaffenheit und Ort von Unfallhilfsstellen (Bereitstellungsplätze, Sanitätsräume, Zelte u.a.)

    definiert. In Abhängigkeit von den räumlichen und topographischen Bedingungen der Veranstaltung werden unsere mobilen Sanitätstrupps zu Fuß, per Fahrrad, Motorrad oder auf entsprechenden Rettungsmitteln eingesetzt.

    Das Veranstaltungsgelände wird detailliert erfasst und beurteilt. So werden z.B. Rettungs- und Sammelräume, Flucht- und Rettungswege erkundet und bauliche Bedingungen erfasst.

     Nur eine gute Planung gewährleistet ein Höchstmaß an Sicherheit für Ihre Veranstaltung!


    2. Durchführungsphase

    Nach abgeschlossener Planung erfolgt ein letztes Briefing unseres Einsatzleiters mit dem eingesetzen Fachpersonal unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn. Auch bei der Absicherung kleinerer Veranstaltungen durch lediglich einen Fußtrupp haben unsere Helfer selbstverständlich ein umfassendes notfallmedizinisches Equipment nach DIN-Norm inklusive eines Automatisierten Externen Defibrillators (AED) zur Behandlung des plötzlichen Herztodes dabei. Bei mehreren Helfern erfolgt die Kommunikation zwischen den eingesetzten Kräften über BOS-Funkgeräte auf 2- oder 4-Meter-Band, ggf. mit Unterstützung eines Einsatzleitwagens.

     

    3. Evaluierungsphase

    Nach dem bewältigten Einsatz können die Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Sanitätswachdienst zusammengefasst, ausgewertet und mit dem Veranstalter diskutiert werden. Dies bietet dem Veranstalter und uns die Möglichkeit, in maximalem Maße aus den Erfahrungen zu lernen und unsere Maßnahmen zur medizinischen Absicherung einer Veranstaltung stets zu optimieren.

  • Wann benötige ich einen Sanitätswachdienst für meine Veranstaltung?

    Für Veranstalter sollte die Sicherheit ihrer Veranstaltung im Vordergrund stehen, daher wird oftmals mit uns Kontakt aufgenommen, um eine sanitätswachdienstliche Absicherung der Veranstaltung mit uns zu planen ohne dass ein unmittelbarer Zwang durch Auflagen vorliegt.

    Formell können folgende Bedingungen einen Sanitätswachdienst zwingend erfordern:

     

    1. Vorschriften übergeordneter Verbände

    Beispielsweise Reitsportverbände und Motorsportverbände fordern regelhaft die Absicherung der Veranstaltung durch einen Sanitätswachdienst. Bitte klären Sie bereits rechtzeitig im Vorfeld Ihrer Veranstaltung ab, ob seitens Ihres Dachverbandes eine sanitätswachdienstliche Absicherung vorgeschrieben wird!


    2. Behördliche Auflagen

    Die für den Veranstaltungsort zuständige Gemeinde oder auch das Landratsamt kann einen Sanitätswachdienst per behördlicher Auflage verlangen, welcher Ihnen bei Vertragsabschluss oder per Bescheid auferlegt wird.


    3. Verkehrssicherungspflicht

    Unabhängig der unter 1. und 2. genannten Vorschriften möchten wir jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass jeder Veranstalter im Sinne der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet ist, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen (gem. §§ 823 ff. BGB) gegenüber dem Veranstalter führen! Weitere Informationen zur Verkehrssicherungspflicht erhalten Sie im folgenden Abschnitt.

  • Was ist die "Verkehrssicherungspflicht" eines Veranstalters?

    Eine Verkehrssicherungspflicht, bzw. Verkehrspflicht ist eine deliktsrechtliche Verhaltenspflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen, deren Unterlassen zu Schadensersatzansprüchen (gem. §§ 823 ff. BGB) führen kann.

    Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um Schäden anderer zu verhindern.

    Dem Veranstalter drohen bei Mißachtung der Verkehrssicherungspflicht Schadensersatzansprüche durch Unterlassen. Falls Sie Veranstalter sind, sollte es daher in Ihrem Interesse sein, vorzubeugen.

    Bei Fragen können Sie selbstverständlich Kontakt mit uns aufnehmen. Unsere Experten beraten Sie gerne. Bei Unklarheiten und Grenzfällen besprechen wir uns mit unseren juristischen Fachberatern.

  • Wie kann ich bezüglich eines Sanitätswachdienstes Kontakt mit der BRK Bereitschaft Bobingen aufnehmen?

    Telefonisch über unsere Info-Telefonnummer: 0160 / 793 65 02

    Per eMail über info@brk-bobingen.de

    Persönlich an unseren Unterrichtsabenden (meist erster und dritter Donnerstag im Monat, ab 19:30 Uhr; die Termine finden Sie rechts unter "aktuelle Termine")

    Schriftlich an BRK Bereitschaft Bobingen, Sanitätswachdienste / Krumbacher Str. 4A / 86399 Bobingen

  • Sanitätswachdienste der BRK Bereitschaft Bobingen:

    Der folgende Abschnitt enthält eine Auswahl von Veranstaltungen, deren sanitätswachdienstliche Absicherung durch die BRK Bereitschaft Bobingen übernommen wurde, bzw. an derer die BRK Bereitschaft Bobingen mitgewirkt hat, um Ihnen einen Überblick über unser Leistungsspektrum zu geben:

    • UEFA Euro 2008: Absicherung von Public Viewing-Veranstaltungen in Stadt- und Landgebiet Innsbruck, sowie direkt am Stadion
    • FIFA WM 2006: Absicherung der bayerischen Spielorte in München und Nürnberg; Betreuung von Public Viewing-Veranstaltungen im Landkreis Augsburg
    • SGL-Arena: Regelmäßige Absicherung der Zuschauer im Stadion-Inneren, sowie Sanitätstrupp am Spielfeldrand bei Spielen des FCA und internationalen Begegnungen
    • Curt-Frenzel-Stadion: Absicherung der Zuschauer bei Spielen der Augsburger Panther
    • Münchner Oktoberfest "Wiesn": Absicherung der Veranstaltung mit Behandlungstrupps und Stellen von Kriseninterventionsberatern
    • Bergrennen des ASC Bobingen in Mickhausen: Absicherung der Zuschauer, erstes Rettungsmittel der Medical Intervention Crew für die Rennstrecke, Logistische Unterstützung
    • Flugshows: U.a. der "Airlebnistag" in Kaufbeuren 2005, Flugshows des Jagdbombergeschwaders 32 im Lechfeld; Absicherung der Zuschaue
    • Regionale Fußballspiele und Turniere: Fußball Landkreismeisterschaftsspiele, Hallenlandkreismeisterschaften, Bezirksmeisterschaftsspiele u.a.; Absicherung von Spielern, Betreuerstab und Zuschauern
    • Leichtathletikveranstaltungen: Bayerische Meisterschaft, Landkreisläufe, Bobinger Stadtmeisterschaften, Schwäbische Laufmeisterschaft u.a.; Absicherung von Läufern und Zuschauern
    • Turnsportveranstaltungen: Wettkampftag der zweiten deutschen Turnliga; Absicherung von Sportlern und Zuschauern
    • Sonstige Sportveranstaltungen: Bayerische Meisterschaft im Tischtennis, diverse Reitturniere in Bobingen und Umkreis, Cartrennen des ASC Bobingen, Bobinger Wandertag, Bobinger Inlinertage u.a.; Absicherung von Sportlern und Zuschauern
    • Festivitäten: Feierlichkeiten zu 1000 Jahre Bobingen, Bobinger Büblefest, Milleniumsilvester, Fronleichnamsprozessionen, Bayern 1-Sommerreise, Faschingsumzüge, zahlreiche Festlichkeiten von Vereinen, Feuerwehren, städtischen Juliäen usw.; Absicherung aller Beteiligten
    • Gewerbliche Veranstaltungen: Bobinger Gewerbeausstellung (BoGA) seit Bestehen der Veranstaltung: Absicherung von Gästen, Ausstellern und besonderen Gefahrenquellen
    • Konzerte, Festivals, Parties: Bregenzer Festspiele, Italienische Nacht Bobingen, Abitur- und Realschulfeieren, Bayern 1-Sommerreise, Bobinger Volksfest, Tschambolaya-Party I der Kolpingfamilie Bobingen, Konzerte u.a. in der Singoldhalle Bobingen; Absicherung der Zuschauer
    • Sonstiges: Absicherung von Feuerwehrzugübungen, diverse kleinere Parties, diverse Vereinsjubiläen, diverse Betriebsfeierlichkeiten, zahlreiche Veranstaltungen aller Art in und um die Bobinger Singoldhalle