Unsere Mitglieder bringen sich aktiv im Rettungsdienst ein.
Ob als Rettungsdiensthelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent oder Notarzt - viele unserer Bereitschaftsmitglieder beteiligen sich aktiv am öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst in allen Funktionen.
Auch Neueinsteiger können nach ihrer Helfergrundausbildung als drittes Besatzungsmitglied auf dem Rettungswagen eingesetzt werden.
Der Rettungsdienst: 112
Bei lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.
In jedem Bundesland regelt ein Landesgesetz den Rettungsdienst. Das Deutsche Rote Kreuz wirkt im Rahmen dieser landesgesetzlichen Regelungen im Rettungsdienst mit.
Über die Notrufnummer 112 erreichen Sie die örtlich zuständige Rettungsleitstelle. Diese nimmt Ihr Hilfeersuchen entgegen und alarmiert entsprechend der geschilderten Lage die erforderlichen Rettungsmittel (z.B. Rettungswagen, Notarzt, Feuerwehr, Berg- und Wasserrettung).
Berufsausbildung Notfallsanitäter
Ein wichtiger Aspekt im Rettungsdienst ist die seit dem 1. Januar 2014 geänderte Bezeichnung und Qualifikation der nicht-ärztlichen Mitarbeiter. Der Beruf des Rettungsassistenten wurde in die neue Berufsbezeichnung Notfallsanitäter überführt. Dieser hat gegenüber dem alten Rettungsassistenten eine drei- statt zweijährige, reformierte Ausbildung. Informationen zur Berufsausbildung „Notfallsanitäter“ bei Ihrem Kreisverband. Link zu allen Kreisverbänden.